Wirtschaftsförderung

1.) Die „Richtlinien für die Förderung der Wirtschaft in Enns“ vom 26.10.2009 werden lt. Beschluss in der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2010 per 01.01.2011 bis zur Ausarbeitung neuer zukunftsweisender Richtlinien ausgesetzt.

2.) Die Richtlinien für die Förderung der Wirtschaft in Enns umfassen im Wesentlichen folgende Punkte: 

  • Förderung für Betriebsansiedlungen im Gemeindegebiet Enns in Form von Kommunalsteuerrückvergütungen
  • Förderung für Betriebsansiedlungen im Gemeindegebiet Enns in Form einer kostenlosen Werbeeinschaltung in der Gemeindezeitung    
  • Förderung für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen (jährlich EUR 100,- - maximal jedoch 3 Jahre hindurch)
  • Förderung für die Beschäftigung von Behinderten mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 % (jährlich EUR 100,- - maximal jedoch 3 Jahre hindurch)

Zusätzlich wurden gemeinsam mit der Tourismus & Stadtmarketing GmbH (in der Folge kurz TSE GmbH genannt) Richtlinien für die gezielte Förderung von Kleinbetrieben in Form von Beratungsschecks ausgearbeitet.
 
Kleinbetriebe bis max. 5 Mitarbeiter, die ihren Firmensitz in Enns haben, können mittels eines formlosen Schreibens an die Stadtgemeinde Enns um einen Beratungsscheck durch die TSE GmbH ansuchen. Dieser umfasst eine 10-Stunden-Tätigkeit, in der nach einem Erstgespräch, in dem der Beratungsbedarf erhoben wird, vor allem die Bereiche PR und Marketing im Vordergrund stehen. Überdies werden auch die Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand aufgezeigt.

Zuständig

  • Hölzl Verena (Bürgerservicestelle)
    RaumErdgeschoss, Raum 1
    E-Mailoffice@enns.ooe.gv.at
    Tel.+43 (07223) 821 81 - 155
    Faxnummer+43 (07223) 821 81 - 161
    StraßeHauptplatz 11

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Förderungen