Eine Bauanzeige ist erforderlich für:• Neu-, Zu- oder Umbau von Wohngebäuden ≤ 22 m Fluchtniveau, inklusive Stellplätze und Neben-/Gemeinschaftsanlagen, unter folgenden
Voraussetzungen:
o Einwendungsverzicht der Nachbarn
o Bestätigung Planverfasser (Übereinstimmung des Bauvorhabens mit baurechtlichen Vorschriften und Bebauungsplan)
• Neu-, Zu- oder Umbau von Betriebsgebäuden (inkl. in Land- und Forstwirtschaft) sowie Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche)
Änderung von freistehenden oder angebauten Schutzdächern, unter Voraussetzungen: bebaute Fläche 600 m², Gesamthöhe 9 Meter,
nicht zur Haltung von Tieren genutzt, unter folgenden Voraussetzungen:
o Einwendungsverzicht der Nachbarn
o Bestätigung Planverfasser (Übereinstimmung des Bauvorhabens mit baurechtlichen Vorschriften und Bebauungsplan)
• Garten- und Gerätehütten 15 - 35 m²
• Schutzdächer 15-50 m²
• etc.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter berät Sie,
• Welches Bauverfahren für Ihren Bau erforderlich ist,
• Wie Ihr Bauverfahren am Einfachsten abzuwickeln ist,
• Welche Unterlagen erforderlich sind.