Hinweisgeberportal

Die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern wurde in österreichisches Recht umgesetzt. Durch sie werden Unternehmen und insbesondere juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors – damit auch Städte und Gemeinden – verpflichtet, einen anonymen und sicheren Meldeweg für Hinweisgeber einzurichten. Alle Bürger haben somit die Möglichkeit, Hinweise anonym oder nicht anonym einzumelden bzw. können die eingebrachten Hinweise aufgerufen werden, um deren Status und Rückmeldungen einzusehen. 

Um Hinweise an die Stadtgemeinde Enns zu senden, benutzen Sie bitte folgenden Link:

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In nachfolgendem Handbuch finden Sie die wichtigsten Informationen für Hinweisgeber:

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