Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Inventar soll alle eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude mit einer konditionierten Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² umfassen und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser enthalten.
EAW_Waldwichtel.pdf
EAW_Volksschule.pdf
EAW_Stadthalle.pdf
EAW_Stadtamt.pdf
EAW_Sporthalle.pdf
EAW_Senoirenclub.pdf
EAW_Natuki.pdf
EAW_Museum.pdf
EAW_MS_Lau_Poly_KG_Mosaik.pdf
EAW_MMS.pdf
EAW_Kloster.pdf
EAW_Hand_in_Hand.pdf
EAW_DLZ_Buero.pdf
EAW_Dreiklang_Musikheim.pdf
EAW_Aufbarungshalle.pdf
Geraet_Gebaeudeinventarliste.pdf