Schulveranstaltungsbeihilfe

Bereits im Jahr 1997 wurde auf Initiative von Familienreferent LH.-Stv. Franz Hiesl der Oö. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen (Schulveranstaltungshilfe) eingeführt.
 
Voraussetzung für die Gewährung der Schulveranstaltungshilfe ist, dass mindestens ein Kind einer Familie im Laufe eines Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder (mind. 2) an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit zumindest einer Nächtigung (also zumindest 2-tägig) außerhalb der Schulstandortgemeinde teilgenommen haben.

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Familieneinkommens abhängig. 

Die Höhe der Schulveranstaltungshilfe richtet sich nach der Dauer der Schulveranstaltungen und wird nur einmalig je Kind und Schuljahr ausbezahlt. Die Beihilfe beträgt zwischen € 50,- für 2-tägige und € 125,- für 5-tägige Schulveranstaltungen.

Die Schulveranstaltungshilfe ist vorgesehen für Eltern oder Elternteile von Kindern, die eine öffentliche Pflichtschule oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besuchen.
 
Die Schulveranstaltungshilfe wird im nachhinein zuerkannt, d.h. eine Antragstellung darf erst dann erfolgen, wenn alle Kinder, die im laufenden Schuljahr an Schulveranstaltungen teilnehmen, diese auch bereits absolviert haben. Der Antrag ist für alle Kinder gleichzeitig (mit 1 Formular) einzureichen.
 
Das mit allen erforderlichen Bestätigungen und Nachweisen versehene Ansuchen ist bis Ende spätestens 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres – 31. Oktober) beim Amt der Oö. Landesregierung einzureichen.
Die entsprechenden Anträge liegen in den Schulen und im Stadtamt Enns auf. 
 
Weitere Informationen und den entsprechenden Antrag finden Sie auf HIER 
 
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an das Land der Oö. Landesregierung, Familienreferat, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

Zuständig

Formulare