Hundechip

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Seit Jänner 2010 müssen alle Hunde verpflichtend einen Microchip tragen und in der sogenannten Heimtierdatenbank registriert werden. Dadurch können verloren gegangene Hunde leichter zurückgegeben werden.

Diese Regelung gilt für

  • alle in Österreich gehaltenen Hunde, die noch keinen funktionsfähigen Microchip haben

  • Welpen - spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe

  • Hunde, die nach Österreich gebracht werden


Was ist zu tun?

Der elektronisch ablesbare Chip wird vom Tierarzt / von der Tierärztin eingesetzt. Der Eingriff, der nicht schmerzhafter als eine Impfung ist, ist vom Halter / von der Halterin zu bezahlen.

Als nächstes ist der Hund in der Heimtierdatenbank zu registrieren. Der Eintrag ist innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung mit Chip, der Einreise oder der Weitergabe des Hundes vorzunehmen. Dabei wird folgendes erfasst:

  • die Daten des Halters / der Halterin und des Eigentümers / der Eigentümerin, wenn die beiden nicht ident sind; einzutragen sind Name, Geburtsdatum, Zustelladresse, Kontaktdaten, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Datum des Beginns der Haltung

  • die Daten des Tieres: Rasse, Geschlecht, Kastrierung, Geburtsdatum (zumindest Jahr), Geburtsland und Microchip-Nummer, die man vom Tierarzt / der Tierärztin bekommt

  • wenn bekannt und vorhanden die Nummer eines bestehenden Heimtierausweises sowie das Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes


Auch jede Änderung der Daten ist bekannt zu geben. Ebenso das Datum, wenn ein Hund abgegeben wird oder gestorben ist.

Möglich ist die Registrierung beim Tierarzt / bei der Tierärztin, der/die den Chip implantiert hat

Weiterführende Informationen HIER