Hundemarke

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Ihr Hund muss ab einem Alter von über zwölf Wochen an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt sichtbar die Hundemarke tragen. Die Kennzeichnung Ihres Hundes durch das Tragen einer Hundemarke erschwert bzw. verhindert nicht nur die Verbreitung von gefährlichen Tierseuchen (Tollwut,...) sondern erleichert auch mit Hilfe eines kurzen Anrufes beim Stadtamt Enns das Auffinden des vielleicht gerade Ihnen entlaufenen Hundes.

 Gültigkeit: 
 Die Hundemarke gilt ein ganzes Hundeleben lang. Eine Erneuerung der Marke ist nur mehr notwendig bei Verlust, Unlesbarkeit der Prägung bzw. bei Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinde.

 Hinweis: 
 Jede Veränderung (Beendigung der Hundehaltung, Verlust der Hundemarke, ...) ist binnen einer Woche dem Stadtamt Enns zu melden.

Kosten: € 4,00