Leinen- und Maulkorbpflicht

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Im Ortsgebiet besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht. Unter Ortsgebiet versteht man alle Straßenzüge, Gehsteige, Gehwege und Parks innerhalb der Ortstafeln "Ortsanfang" und "Ortsende" sowie geschlossen bebaute Gebiete mit mindestens fünf Wohnhäusern.

Die Leinen- und Maulkorbpflicht besteht im Ortsgebiet bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen.