Öffentliche Auflage des Gefahrenzonenplans Kristeinerbach

Veröffentlichungsdatum08.04.2026Lesedauer1 MinuteKategorienAllgemeines, Umwelt und Natur, ...

QR-Code GefahrenzonenplanDer Gefahrenzonenplan für den Kristeinerbach sowie für die Gewässer Thannerbach, Hagleitenbach und Weidlhamerbach liegt nach mehrjähriger Ausarbeitung öffentlich auf. Von 01. April bis 15. Mai 2026 kann er im Stadtamt Enns sowie beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung – Gewässerbezirk Linz, Kärntnerstraße 10–12, während der Amtsstunden eingesehen werden. Zusätzlich ist er online unter www.land-oberoesterreich.gv.at/gefahrenzonenplan.htm abrufbar. 

Bis 15. Mai 2026 können begründete Einwände schriftlich bei der Stadtgemeinde Enns oder beim Gewässerbezirk Linz eingebracht werden. Auch eine Übermittlung über ein Online-Kontaktformular ist möglich. Sämtliche fristgerecht eingelangten Stellungnahmen werden im Zuge einer abschließenden örtlichen Prüfung berücksichtigt.

Gefahrenzonenpläne sind ein wesentliches Instrument des Hochwasserschutzes. Sie analysieren Überflutungsbereiche, bewerten Abfluss- und Rückhalteräume und zeigen potenzielle Risiken auf. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen zu definieren und zusätzliche Risiken in sensiblen Bereichen zu vermeiden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Bevölkerung, Infrastruktur und Sachwerten sowie zur nachhaltigen Vorsorge gegenüber Naturereignissen.