Spielplätze und Freizeitanlagen der Stadtgemeinde Enns
Hier finden Sie alle Spielplätze und Freizeitanlagen der Stadtgemeinde Enns mit den jeweiligen Spielgeräten und Möglichkeiten.
Bitte beachten Sie auch die Spielplatzordnung.
Spielplatzordnung der Stadtgemeinde Enns

1. Die Nutzung des Spielplatzes ist Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr gestattet. Die Erziehungsberechtigten oder sonstige Aufsichtspersonen haben die Kinder beim Spielen und bei der Benützung der Spielgeräte zu beaufsichtigen.
2. Die Benützung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Die Benützung und der Aufenthalt auf dem Spielplatz ist nur in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet.
4. Das Konsumieren von alkoholischen Getränken ist untersagt.
5. Das Verunreinigen der Spielplätze ist verboten, ebenso die zweckwidrige Verwendung (Grillen, Kampieren usw.)
6. Es ist insbesondere nicht gestattet:
- Gefährliche, scharfkantige Gegenstände (z.B. Messer) mitzubringen, ebenso das Mitführen sogenannter Softguns oder anderer waffenähnlicher Gegenstände.
- Das Entfernen oder Besteigen von Sitzbänken.
- In störender Lautstärke Musik abzuspielen oder Instrumente zu spielen.
- Das Wegwerfen oder Liegenlassen von Papier, Speiseresten und anderen Abfällenaller Art sowie das Ausschütten von Flüssigkeiten.
- Das Verteilen von Flugblättern oder anderer Werbeschriften jeder Art.
Kein Winterdienst!