Ausstellung nur persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) möglich.
- Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
Gebühr: € 26,00
Online-Antrag über ID-Austria € 18,00
Zum Online-Antrag HIER
Infos über die ID Austria finden Sie HIER.
- Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung für „Kinder- und Jugendfürsorge“, „Betreuung und Pflege“ sowie „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“
(Hier ist ein entsprechendes Formular ausgefüllt und mit Stempel und Unterschrift der Stelle vorzulegen, für welche die Strafregisterbescheinigung beantragt wird)
Gebühr: € 29,00
Online-Beantragung über ID-Austria NICHT möglich
- Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer Freiwilligenorganisation, spendenbegünstigten Einrichtung (BMF) und gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung.
Für die Beantragung einer gebührenfreien Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement bei einer Freiwilligenorganisation ist folgendes standardisiertes Formular beizulegen: Bestätigung des freiwilligen Engagements - Freiwilligenpass.
Dieses umfasst alle gesetzlich erforderlichen Angaben, die für eine Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen durch die ausstellende Behörde erforderlich sind.
Gebührenfrei
Online-Beantragung über ID-Austria NICHT möglich
Genauere Informationen und Formulare erhalten Sie über den Link:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020