Strafregisterbescheinigung

Kann in der Bürgerservicestelle nur persönlich mit einem Lichtbildausweis beantragt werden.

Gebührenübersicht für die Ausstellung von Zeugnissen

  • Für einen bestimmten Zweck (z. B. für Arbeitgeber): € 23,10
  • Ohne bestimmte Verwendung: € 44,10
  • Für Gewerbeneugründer:innen: € 2,10
  • Für Verwendungszwecke im Bereich „Betreuung und Pflege“ sowie „Kinder- und Jugendfürsorge“: € 29,10
  • Für ehrenamtliche Tätigkeiten: keine Gebühren

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.


zum Online-Antrag HIER (dieses Service ist nur mit der ID Austria möglich)
Infos über die ID Austria finden Sie HIER.

Zuständig