Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Inventar soll alle eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude mit einer konditionierten Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² umfassen und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser enthalten.

EAW_Waldwichtel.pdf

EAW_Volksschule.pdf

EAW_Stadthalle.pdf

EAW_Stadtamt.pdf

EAW_Sporthalle.pdf

EAW_Senoirenclub.pdf

EAW_Natuki.pdf

EAW_Museum.pdf

EAW_MS_Lau_Poly_KG_Mosaik.pdf

EAW_MMS.pdf

EAW_Kloster.pdf

EAW_Hand_in_Hand.pdf

EAW_DLZ_Buero.pdf

EAW_Dreiklang_Musikheim.pdf

EAW_Aufbarungshalle.pdf


Geraet_Gebaeudeinventarliste.pdf