Weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung

Aufsichtspflicht

Hundehalter:innen haben die Verantwortung dafür, dass Hunde in einer Weise beaufsichtigt, verwahrt und geführt werden, dass ein Mensch oder ein anderes Tier durch den Hund nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt wird. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf einem fremden Grundstück oder einem öffentlichen Ort herumlaufen. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur für Hunde, die für Zwecke der öffentlichen Sicherheit (z. B. Polizeihund), der Jagd, des Hilfs- und Rettungswesens oder als Assistenz- und Therapiehunde ausgebildet sind.

Entsorgung von Exkrementen

Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen, ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe.
Das Verbot der Verunreinigung öffentlicher Straßen, Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen ist auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) vorgesehen.
Auch außerhalb des Ortsgebiets (Wiesen, Felder und Wald) soll der Hundekot entfernt werden – es droht Besitzstörung auf Privatgrundstücken und ist schädlich für Rinder und Rehe etc.
Hundekot stellt für Spaziergängerinnen und Spaziergänger auch keinen schönen Anblick dar!

Wo herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht?

In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie beispielsweise in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen sowie bei sonstigem Bedarf müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

Leinen- oder Maulkorbpflicht

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Hundemarke

Die Hundemarke wurde mit 01.12.2024 abgeschafft, da ohnehin jeder Hund in Österreich gechippt sein muss. Es gibt daher keine rechtliche Grundlage mehr für die Ausgabe von Hundemarken.

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