Wirtschaftsförderung

Förderung für Betriebsansiedlungen in Enns

Die Stadtgemeinde Enns unterstützt Unternehmen, die sich erstmals in Enns ansiedeln oder eine neue Niederlassung eröffnen.

Die wichtigsten Informationen:

  • Förderung: Einmaliger Zuschuss von bis zu 10 % der Investitionskosten, maximal 5.000 €. 
  • Voraussetzungen: Der Betrieb muss seinen Standort in Enns haben und darf dafür noch keine Förderung der Stadtgemeinde Enns oder der TSE erhalten haben. Zweigniederlassungen großer Unternehmen sind ausgeschlossen. 
  • Antrag: Innerhalb von 6 Monaten nach der Betriebsansiedlung schriftlich bei der Stadtgemeinde Enns einreichen – inklusive Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Nachweis des Gewerbestandortes. 
  • Entscheidung: Über die Förderung entscheidet das zuständige Gremium nach Empfehlung des Wirtschaftsausschusses. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 
  • Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Regelung. 

Weitere Informationen und die vollständigen Förderrichtlinien erhalten Sie bei der Stadtgemeinde Enns.

Zuständig

Formulare