Förderung für Betriebsansiedlungen in Enns
Die Stadtgemeinde Enns unterstützt Unternehmen, die sich erstmals in Enns ansiedeln oder eine neue Niederlassung eröffnen.
Die wichtigsten Informationen:
- Förderung: Einmaliger Zuschuss von bis zu 10 % der Investitionskosten, maximal 5.000 €.
- Voraussetzungen: Der Betrieb muss seinen Standort in Enns haben und darf dafür noch keine Förderung der Stadtgemeinde Enns oder der TSE erhalten haben. Zweigniederlassungen großer Unternehmen sind ausgeschlossen.
- Antrag: Innerhalb von 6 Monaten nach der Betriebsansiedlung schriftlich bei der Stadtgemeinde Enns einreichen – inklusive Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Nachweis des Gewerbestandortes.
- Entscheidung: Über die Förderung entscheidet das zuständige Gremium nach Empfehlung des Wirtschaftsausschusses. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Regelung.
Weitere Informationen und die vollständigen Förderrichtlinien erhalten Sie bei der Stadtgemeinde Enns.