Die Sträucher wachsen - Zeit zum Heckenschneiden!

Veröffentlichungsdatum27.06.2024Lesedauer1 MinuteKategorienAllgemeines

Am Stadtamt werden immer wieder Beschwerden darüber eingebracht, dass durch Äste und Sträucher, die auf öffentliche Straßen bzw. Gehsteige ragen, Sichtbehinderungen und Schäden an Kraftfahrzeugen entstehen, bzw. Fußgänger vom Gehsteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen ist der Lichtraum der Straße bis zu einer Höhe von 4,5 m von jeglichem Astwerk freizuhalten. Für Schäden an Kraftfahrzeugen, aber auch für Unfallschäden, die durch Sicht- und Verkehrsbehinderungen durch Äste und Sträucher entstehen, die unterhalb von 4,5 m Höhe in die Fahrbahn ragen, hat der Grundeigentümer zu haften. Besonders wichtig ist dies in Kreuzungsbereichen und bei den Grundstücksausfahrten – der Sichtraum ist unbedingt freizuhalten.

Bitte achten Sie beim Schneiden Ihrer Bäume, Hecken oder Sträucher auch besonders auf die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen.

Aufgrund nicht geschnittener Hecken kommt es auch immer wieder zu Problemen bei der Zufahrt von Erhaltungs- und Einsatzfahrzeugen.

Wir ersuchen daher dringend alle Grundbesitzenden, in Fahrbahnen oder auf Gehsteige ragende Bäume und Sträucher ehestens und ordnungsgemäß zurück zu schneiden. Sollte dies in Extremfällen trotz schriftlichen Ersuchens nicht erfolgen, ist die Stadtgemeinde Enns aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet, Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zu stellen.

Danke für Ihre Rücksichtnahme!