Schulbeihilfen der Stadtgemeinde Enns

Veröffentlichungsdatum08.10.2024Lesedauer1 MinuteKategorienSoziales

Familien, die in Enns ihren Hauptwohnsitz haben und deren Kinder eine öffentliche Pflichtschule in Enns oder eine Sonderschule außerhalb von Enns besuchen, können um einen Zuschuss zur Anschaffung von Lernmitteln bzw. um Zuschuss zu einer Schulveranstaltung ansuchen.

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Familieneinkommens abhängig. Die Anträge liegen in den Schulen und im Stadtamt auf bzw. stehen unter www.enns.at/formulare_beihilfen zum Download bereit.

Der Zuschuss für die Anschaffung von Lernmitteln für das Schuljahr 2024/25 beträgt 53 Euro bzw. 81 Euro (je nach Schulstufe). Der entsprechende Antrag ist bis spätestens 15. Oktober 2024, beim Stadtamt Enns einzureichen. Die Schulveranstaltungsbeihilfe in der Höhe von maximal 154 Euro wird für Schulveranstaltungen mit einer Dauer von drei Tagen gewährt. Der entsprechende Antrag ist nach Bestätigung der Teilnahme, jedoch bis spätestens Ende des laufenden Schuljahrs, beim Stadtamt Enns einzubringen.

Rückfragen bei Amina Selimspahic: 07223/821 81-116.