Waldbrandschutz-Verordnung 2026 in Kraft

Veröffentlichungsdatum14.04.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienAllgemeines, Wichtige Neuigkeit
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Im § 1 sind die Schutzmaßnahmen der Waldbrandschutz-Verordnung dargelegt:

(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Linz-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

(2) Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

Die gesamte Verordnung finden Sie hier: Waldbrandschutzverordnung_2026