Baubewilligungen

 

Eine Baubewilligung ist erforderlich für:

  • den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden
  • die Errichtung oder Änderung von Bauten, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Ortsbild stören
  • die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden
  • etc.

Ihr zuständiger Sachbearbeiter berät sie,

  • Welches Bauverfahren für ihren Bau erforderlich ist,
  • Wie ihr Bauverfahren am einfachsten abzuwickeln ist,
  • Welche Unterlagen erforderlich sind.

Zuständig

Formulare