Baufreistellung

 

Bei Neu-, Zu- oder Umbau von Wohngebäuden ist eine Baufreistellung möglich, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  
  • Das betroffene Grundstück wird von einem Bebauungsplan erfasst,
  • Die Nachbarzustimmung ist vorhanden,
  • Der Planverfasser bestätigt, das das Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan übereinstimmt und
  • Ein Bauführer bestätigt die Überwachung des Bauvorhabens.
  

Die Baubehörde muss innerhalb von 8 Wochen nach Einreichung der Bauanzeige mitteilen, dass keine Versagungsgründe vorliegen. Erfolgt keine Mitteilung, ist das Bauvorhaben nach der 8-Wochen-Frist automatisch genehmigt.

 

Ihr zuständiger Sachbearbeiter berät sie,

  
  • Welches Bauverfahren für ihren Bau erforderlich ist,
  • Wie ihr Bauverfahren am einfachsten abzuwickeln ist,
  • Welche Unterlagen erforderlich sind.
 
 
 
 

Zuständig