Der Buchsbaumzünsler

Der Buchsbaumzünsler

Sachgerechte Behandlung und Entsorgung von durch den Buchsbaumzünsler stark geschädigte oder vernichtete Buchsbäume.

Laut einschlägiger Fachliteratur ist der Buchsbaumzünsler (Cydalima perspectalis) ein ostasiatischer Kleinschmetterling. Die Raupen sind bis zu fünf Zentimeter lang, gelbgrün bis dunkelgrün sowie schwarz und weiß gestreift, mit schwarzen Punkten, weißen Borsten und schwarzer Kopfkapsel. Die Falter sitzen auf der Unterseite der Blätter, meist nicht auf Buchsbäumen, sondern an anderen Pflanzen. Sie sind weiß mit einem breiten dunkelbraunen Rand und können gut und schnell fliegen.

Zur Eiablage suchen die ca. acht Tage lang lebenden Weibchen gezielt nach Buchsbäumen. Die Raupen der letzten Eiablage des Jahres überwintern in Kokons zwischen den Blättern oder in Ritzen in der Nähe der Pflanzen. Die Raupen halten sich zum Schutz in Kammern auf, die durch Formen und Verkleben von Blättern entstehen. Die Raupe nutzt ihre Fähigkeit, Fäden zu erzeugen, zum Verkleben der Blätter und auch bei der Flucht, um sich an einem Faden schnell herab zu lassen.

Die Gespinste der Kokons sind recht dicht gesponnen und erschweren die Bekämpfung der Schadinsekten. Die Buchssträucher werden durch intensiven Larvenfraß dauerhaft geschädigt, ein starker Befall führt rasch zum Absterben der Sträucher. Die Larven sind äußerst zäh, überleben strenge Winter und verbreiten sich auch sehr schnell.

Verschiedenste Behandlungsarten wie "abklauben der Raupen", Hochdruckreinigerbehandlung, Pheromonfallen oder Spritzmittelbehandlung haben unterschiedliche Wirkungsdauer und Erhaltungserfolg, wobei Spritzmittelbehandlungen eine Belastung der Umwelt hervorrufen können. Meist kann der Buchsbaum trotz Behandlung nicht erhalten werden.

Die Schäden an den Buchsbaumkulturen durch den Zünsler sind meist beträchtlich und sind mit dem Schadbild des Cylindrocladium buxicola einem Pilz, der ein Triebsterben am Buchsbaum verursacht, vergleichbar und auch verwechselbar.

In Oberösterreich gilt die Oö. Schädlingsverbrennungsverordnung 2012, LGBl.Nr. 26/2012, Diese Verordnung gestattet das Verbrennen von schädlings- und krankheitsbefallenen biogenen Materialien außerhalb von Anlagen. Diese Verordnung wird nunmehr novelliert, damit auch das Verbrennen befallener Buchsbäume legal wird.

Bis zur Kundmachung dieser Novelle, nachher aber auch aus Gründen der Luftreinhaltung, sollte folgendes beachtet werden:
Bei den schädlingsbefallenen, zu entsorgenden Buchsbäumen handelt es sich um biogenen Abfall. Diverse Fachzeitschriften und Fachliteratur warnen vor einer Kompostierung, da die für die gesicherte Vernichtung der Eier und Larven notwendige Temperatur nicht erreicht wird und damit der Kompost zur Brutstätte für neue Raupen und Schmetterlinge werden kann. Ebenso wird von der Verarbeitung in einer Biogasanlage abgeraten.

Eine Eigenkompostierung, eine Einbringung in die Biotonne oder die direkte Verbringung zu einer Kompostierungsanlage sollte daher jedenfalls unterbleiben. Es wird vielmehr empfohlen, dass Kleinmengen in der Hausabfalltonne und größere Mengen in "zusätzlichen Abfallsäcken der Gemeinden" über die Hausabfallsammlung entsorgt werden. In den meisten Gemeinden werden laut Abfallordnung solche zusätzlichen Säcke angeboten.

Wichtig ist, dass bei der Entfernung der Pflanze das gesamte pflanzliche und tierische Material so rasch wie möglich in eine Abfalltonne/einen Abfallsack eingebracht wird, um die Population des Buchsbaumzünslers unschädlich zu machen.

10.08.2013