Fernpendlerbeihilfe

Das Land OÖ. gewährt Personen, die im Beantragungszeitraum regelmäßig vom ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich zum Arbeitsort und zurück fahren (einfache Entfernung mindestens 25 km) und Wochenpendlern im nachhinein für ein Kalenderjahr eine Fernpendlerbeihilfe.

Spätester Einreichtermin ist der 31. Dezember jenes Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, für das die Beihilfe beantragt wird. Formblätter sind bei den Informationsstellen des Landes OÖ., bei den Bezirkshauptmannschaften und beim Stadtamt Enns.

Zur Klärung offener Fragen steht ihnen die Landesregierung OÖ gerne zur Verfügung:
Tel.: 0732/1180 Dw. 11331, 11333, 11334, 11337
Telefon-Fax: 0732/7720-14959
e-Mail: fin.post@ooe.gv.at

Zuständig