Sterbebuch

Die Anzeigepflicht besteht ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen der Reihe nach: dem Leiter der Krankenanstalt, dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen, dem letzten Unterkunftsgeber, dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat, sonstigen Behörden die Ermittlungen über den Tod durchgeführt haben (z.B. Polizei, Bestattung etc.)

  

 Hinweis:   Die Beurkundung des Sterbefalles kann erst dann vorgenommen werden, wenn das Krankenhaus oder ein Arzt den Totenbeschauschein ausgefüllt hat und dieser mit den erforderlichen Unterlagen an das Standesamt übermittelt wurde.

 

 Tipp:   Die erforderlichen Unterlagen können bei Ihrem Bestattungsunternehmen abgegeben werden, diese erledigen gerne für Sie die notwendigen Besorgungen.

 

 Erforderliche Dokumente zur Beurkundung eines Sterbefalles: 

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung; ggf. den Nachweis über die Auflösung der Ehe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (ev. Heimatrechtsbescheinigung, Verleihungsbescheid)
  • Nachweis akademischer Grad
  •  bei Fremden   zusätzlich:
  • Reisepass
  •   alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit notariell beglaubigter Übersetzung

 

 Gebühren: 

  • Totenbeschaugebühr € 76,70
  • 1 Sterbeurkunde € 9,30

Eine Sterbeurkunde und eine Heiratsurkunde nach dem Tode ist für die Beantragung Witwen/r-Pension gebührenfrei! 

Zuständig