Straßenpolizeiliche Bewilligung für Baustellen (§ 90 StVO)

Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße (Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Aufstellung von Gerüsten, Containern, etc.) der Straßenverkehr beeinträchtigt, brauchen Sie nach § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 - unabhängig von anderen Rechtsvorschriften - eine Bewilligung.

Die straßenpolizeiliche Bewilligung wird auf Antrag erteilt, wenn die die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, durch Vorschreibung von Auflagen die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicherzustellen.

Erforderliche Unterlagen für die Erteilung einer Bewilligung:

  • zeitgerechte Einreichung des Ansuchens (mindestens vier Wochen vor geplanter Bauausführung)
  • vollständig ausgefülltes und firmenmäßigen gefertigtes bzw. unterschriebenes Formular
  • Lageplan mit bemaßter Darstellung des beanspruchten Verkehrsraums
  • Darstellung der Flächen für Baustelleneinrichtungen (Lagerflächen, Baustellenzu- und -abfahrten etc.)


KOSTEN für die straßenpolizeiliche Bewilligung:

  • Bundesgebühr nach dem Gebührengesetz 1957, BGBl 267/1957, idgF, Tarifpost 14/6 von € 14,30
  • Verwaltungsabgabe nach der Tarifpost 38 Oö Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012, LGBl 37/2012 idgF, von € 38,50
  • Kommissionsgebühren sind bei einem Lokalaugenschein oder einer mündlichen Verhandlung nach den geltenden Bestimmungen der Oö Landes-Kommissionsgebührenverordnung zu entrichten (derzeit € 20,40 pro angefangene halbe Stunde und pro Amtsorgan)

NUTZUNGSENTGELT für die Benützung öffentlichen Gutes und des darüber befindlichen Luftraums, welches über den Gemeingebrauch hinausgeht - gemäß der geltenden Tarifordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Enns - zur Tarifordnung

Zuständig

Formulare