Winterdienst

 

Pflichten der Anrainer
Räumung und Streuung von Gehwegen und Gehsteigen

Kurz  zusammengefasst:

 

WER muss WO und WANN streuen:

WER:                    Hauseigentümer im Ortsgebiet

WO:                      Entlang der Liegenschaft (Gehweg und Gehsteig)

WANN:                  06.00 Uhr bis 22.00 Uhr (in dieser Zeit müssen die Wege geräumt sein)

 

Nach §93 Straßenverkehrsordnung“ Pflichten der Anrainer“ haben  die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten (ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften) dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 Meter vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.
Ist kein Gehsteig (Gehweg vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 Meter zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.
Es ist auch nicht gestattet, den Schnee von Einfahrten oder Gehsteigen bzw. anderen Privatflächen wieder auf die bereits geräumten Straßen und öffentlichen Verkehrsflächen abzulagern.
Wer seine Winterpflichten vernachlässigt, kann, abgesehen von einer Verwaltungsstrafe, bei einem Unfall für Schmerzensgeld und Heilungskosten, ordentlich zur Kassa gebeten werden.
Einzig bei andauerndem Schneefall wird der Räumungspflichtige entlastet, da niemanden zugemutet werden kann, ununterbrochen zu räumen.


Winterdienst
im Dienstleistungszentrum der Stadt Enns

Der Winterdienst auf den Flächen, für die die Stadtgemeinde Enns zuständig ist, wird von den Mitarbeitern des Dienstleistungszentrums der Stadt Enns durchgeführt.

Der Bereitschaftsdienst wird in 2 Partien, die sich wochenweise abwechseln, von ca. Mitte November bis ca. Mitte März durchgeführt. Verantwortlich für diese beiden Partien ist der Leiter des Dienstleistungszentrums
Roland Schlucker(Tel.: 07223 / 82 181 DW 229)". Der Bereitschaftsdienst erstreckt sich auf den Zeitraum von 04:00 bis 21:00 Uhr.

Die Räumung und Streuung erfolgt nach einem festgelegten Routenplan, in dem die einzelnen Straßenzüge nach dem Winterdienstkategorien  P1 bis P7(für Verkehrsflächen im urbanen Bereich) der technischen Richtlinie RVS  12.04.12 gereiht sind.
Die Durchführung der Arbeiten wird in Winterdienstprotokollen festgehalten.

Zuständig:
Schlucker Roland (Leiter Dienstleistungszentrum der Stadt Enns) E-Mail office@enns.ooe.gv.at
Tel. +43 (07223) 821 81 - 229
Mobiltelefon +43 (0664) 844 96 02
Faxnummer +43 (07223) 821 81 - 161
Landstraße 2D


Zuständig