Alle Informationen über die Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes

BUERGERINFO

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016.

Achtung!

Bitte beachten Sie, dass Wahlkartenanträge sowie bereits ausgestellte Wahlkarten für den 2. Oktober NICHT mehr gültig sind. Für die Wahl des Bundespräsidenten der Republik Österreich am 4. Dezember 2016, müssen Wahlkarten (sofern benötigt) neu beantragt werden. 

Weiters wird allen Wahlberechtigten eine neue Wählerverständigung zugesandt. Die alten Wählerverständigungskarten (für die nun nicht stattfindende Wahl am 2. Oktober) können ohne weiters entsorgt werden!

29.09.2016