Altstadtförderung

 

Der Gemeinderat der Stadt Enns hat „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur altstadtgerechten Erhaltung des Stadtbildes von Enns“ beschlossen.

Das Gültigkeitsgebiet dieser Richtlinien wurde mit dem Planungsgebiet des Bebauungsplanes Altstadt bzw. auf den Bereich innerhalb der Stadtmauern festgelegt. Durch den Zuschuss für die altstadtgerechte Erhaltung von Objekten sollen die Mehrkosten gegenüber einer ortsüblichen Bauweise teilweise ersetzt werden, wobei der Förderungsgrad individuell nach der Beratung im Stadtrat festzusetzen ist.

 

Förderungen sind zum Beispiel für die Ausführung von Fenstersprossen für altstadtgerechte Fenster, die Ausführung von Biberschwanzziegeln als Dachdeckungsmaterial, eine besonders altstadtgerechte Ausführung von Holztüren und Schaufensterportalen sowie die Ausführung von Schmiedeeisentoren möglich.

 

Zuständig