Bauanzeigen

 Eine Bauanzeige ist erforderlich für:

•    Neu-, Zu- oder Umbau von Wohngebäuden ≤ 22 m Fluchtniveau, inklusive Stellplätze und Neben-/Gemeinschaftsanlagen, unter folgenden
      Voraussetzungen:
      o Einwendungsverzicht der Nachbarn
      o Bestätigung Planverfasser (Übereinstimmung des Bauvorhabens mit baurechtlichen Vorschriften und Bebauungsplan)

•    Neu-, Zu- oder Umbau von Betriebsgebäuden (inkl. in Land- und Forstwirtschaft) sowie Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche)
     Änderung von freistehenden oder angebauten Schutzdächern, unter Voraussetzungen: bebaute Fläche 600 m², Gesamthöhe 9 Meter,
     nicht zur Haltung von Tieren genutzt, unter folgenden Voraussetzungen:
     o Einwendungsverzicht der Nachbarn
     o Bestätigung Planverfasser (Übereinstimmung des Bauvorhabens mit baurechtlichen Vorschriften und Bebauungsplan)

•   Garten- und Gerätehütten 15 - 35 m²
•   Schutzdächer 15-50 m²
•   etc.

Ihr zuständiger Sachbearbeiter berät Sie,
•   Welches Bauverfahren für Ihren Bau erforderlich ist,
•   Wie Ihr Bauverfahren am Einfachsten abzuwickeln ist,
•   Welche Unterlagen erforderlich sind.

Zuständig

Formulare