Eine Baubewilligung ist erforderlich für:
- den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden
- die Errichtung oder Änderung von Bauten, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Ortsbild stören
- die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden
- etc.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter berät sie,
- Welches Bauverfahren für ihren Bau erforderlich ist,
- Wie ihr Bauverfahren am einfachsten abzuwickeln ist,
- Welche Unterlagen erforderlich sind.