Bei Neu-, Zu- oder Umbau von Wohngebäuden ist eine Baufreistellung möglich, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Das betroffene Grundstück wird von einem Bebauungsplan erfasst,
- Die Nachbarzustimmung ist vorhanden,
- Der Planverfasser bestätigt, das das Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan übereinstimmt und
- Ein Bauführer bestätigt die Überwachung des Bauvorhabens.
Die Baubehörde muss innerhalb von 8 Wochen nach Einreichung der Bauanzeige mitteilen, dass keine Versagungsgründe vorliegen. Erfolgt keine Mitteilung, ist das Bauvorhaben nach der 8-Wochen-Frist automatisch genehmigt.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter berät sie,
- Welches Bauverfahren für ihren Bau erforderlich ist,
- Wie ihr Bauverfahren am einfachsten abzuwickeln ist,
- Welche Unterlagen erforderlich sind.