COVID-19: Änderung Maßnahmen Friedhof

Info

Friedhöfe gelten als öffentliche Orte im Sinne der Verordnung gem. § 2 COVID-19 Maßnahmengesetz. 


Das Betreten von Friedhöfen ist somit grundsätzlich untersagt.

Allerdings kommen auch die Ausnahmen zur Geltung. 

Besonders wichtig ist im Fall der Friedhöfe Abs. 5 der besagt:

Wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, ist dabei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

30.03.2020