COVID-19: Kurzparkzonen – Aufhebung Gebührenpflicht

Info

Liebe Ennserin, lieber Ennser!

Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Aufhebung der Gebührenpflicht im Gemeindegebiet von Enns bis 30. April verlängert wurde. Damit soll gewährleistet werden, dass alle dringend zu erledigenden Wege möglichst kurz gehalten werden können. 

Diese Vereinbarung betrifft lediglich die Parkdauer und das Aussetzen der Gebührenpflicht. Alle anderen Bestimmungen laut Straßenverkehrsordnung behalten ihre Gültigkeit (Parkplatzmarkierungen müssen eingehalten werden, es dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Kennzeichen abgestellt werden, etc.)

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgermeister

Franz Stefan Karlinger


31.03.2020