Flucht & Asyl in Österreich – Fragen und Antworten

Flucht & Asyl in Österreich – Fragen und Antworten

„Es geht uns alle an – Gemeinsam schaffen wir das.“

Flüchtlinge in Österreich, Europa und der ganzen Welt gibt es schon seit jeher. Durch die Zunahme an gewalttätigen Konflikten an den Grenzen Europas, suchen aktuell mehr Menschen Schutz bei uns als in den Vorjahren. Land, Gemeinden, Schulen, Pfarren, Vereine, Nachbarschaften, Unternehmen, Caritas und zahlreiche weitere Initiatoren sind gefragt, gemeinsam eine gute und menschliche Lösung zu finden, diese Menschen zu empfangen und in unsere Gesellschaft einzugliedern. In den Medien dominiert und polarisiert kein anderes Thema so sehr. Diskussionen am Stammtisch und in den sozialen Netzwerken zeigen, dass es viele offene Fragen gibt. Hier finden Sie einige wichtige Antworten zum Thema „Flucht und Asyl“.

Begriffe
• AsylwerberIn, Asylsuchende/r: Personen, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Verfahren noch offen ist
• Anerkannter Flüchtling: Wird im Laufe des Asylverfahrens festgestellt, dass eine Person verfolgt wird oder ihr Verfolgung droht, dann bekommt sie Asyl und darf in Österreich bleiben. Damit wird der/die Asylsuchende zum offiziell anerkannten Flüchtling.
• Subsidiär Schutzberechtigte/r: Es kann auch sogenannter „subsidiärer“ Schutz gewährt werden. Diesen Schutz bekommen Menschen, die zwar nicht unmittelbar verfolgt werden, aber im Herkunftsland von Bürgerkrieg, Folter oder anderer unmenschlicher Behandlung bedroht sind. Sie dürfen so lange im Land bleiben, bis die Situation im Herkunftsland so ist, dass eine Rückkehr möglich ist.

Stimmt es, dass die Caritas Flüchtlinge ins Land holt?
Die Caritas holt keine Flüchtlinge ins Land, sondern setzt sich dafür ein, dass in Österreich bereits aufhältige AsylwerberInnen entsprechend der Menschenrechte behandelt werden. Nicht jeder hat ein Recht auf Asyl, aber jeder hat ein Recht auf ein faires, rechtsstaatliches und den Menschenrechten entsprechendes Asylverfahren. Die Asylverfahren können heute immer noch Jahre dauern. Die Caritas setzt sich daher für rasche und professionelle Verfahren ein, um schnell und genau zu klären, wer Asyl bekommt, und wer Österreich wieder verlassen muss. Die Caritas hilft auch bedürftigen, rückkehrwilligen Flüchtlingen sehr erfolgreich bei der Rückkehr in die Heimatländer. Und die Caritas hilft Menschen in Not in ihren Heimatländern vor Ort, damit sie ihre Heimat nicht verlassen müssen.

Was ist die "Grundversorgung" und wer kommt für die Kosten auf?
Der Staat Österreich hat sich durch die Unterzeichnung der Genfer Konvention über Flüchtlinge (1955) dazu verpflichtet, asylsuchenden Personen ein faires Verfahren zur Klärung der Asylgründe zu ermöglichen und während der Dauer des Verfahrens für die Deckung der existentiellen Grundbedürfnisse zu sorgen. Die mit 1.5.2004 in Kraft getretene "Grundversorgungsvereinbarung" zwischen Bund und Ländern sieht verschiedene Leistungen für hilfs- und schutzbedürftige AsylwerberInnen und Fremde vor. Schwerpunkte der Leistungen bilden die Verpflegung, Unterbringung und eine Krankenversicherung. Die Gesamtkosten der Grundversorgung werden zwischen dem Bund und den Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Organisationen wie die Caritas, Volkshilfe, u.a. sowie Private betreiben in Oberösterreich im Auftrag des Landes Unterkünfte im Rahmen der Grundversorgung, die Kosten werden von Bund und Land getragen.

Wieviel Geld erhalten AsylwerberInnen?
Die Caritas ist ebenso wie andere Sozialorganisationen auszahlende Stelle des Geldes, das AsylwerberInnen von Seiten der öffentlichen Hand erhalten. Je nach Unterbringungsart gibt es verschiedene Richtsätze. (Stand: 2014) a) Bei Unterbringung in einem Betrieb mit Vollversorgung (= 3 Mahlzeiten täglich) erhalten AsylwerberInnen im Monat 40 Euro Taschengeld pro Person. Einmal jährlich gibt es 150 Euro Bekleidungsgeld in Form von Gutscheinen und pro Schulkind 200 Euro Schulgeld im Jahr. b) Bei Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus, wie sie z. B. von der Caritas im Auftrag des Landes geführt werden, erhalten die AsylwerberInnen keinerlei Verpflegung. Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Erwachsenem (ab 18. Lj.) € 5,5 täglich (monatlich also zwischen € 165 und € 170,5), pro Kind 121 Euro/Monat. Zuzüglich erhalten sie Bekleidungsgeld und Schulgeld wie oben angeführt. c) Bei Privatunterbringung, bedingt Erlaubnis der Landesregierung, erhalten AsylwerberInnen, wenn sie keine eigenen Mittel haben, pro Erwachsenem 200 Euro/Monat, pro Kind 90 Euro/Monat. Als Mietzuschuss bekommen Einzelpersonen bis zu 120 Euro/Monat, Familien bis zu 240 Euro/Monat. Voraussetzung ist ein gültiger, vergebührter Mietvertrag. Zuzüglich erhalten sie Bekleidungsgeld und Schulgeld. Alle AsylwerberInnen sind krankenversichert, wobei ihnen nur die notwendigsten Leistungen bezahlt werden.

Was ist ein Erstaufnahmezentrum und wer ist für die Asylverfahren zuständig?
Im Bereich der Flüchtlinge gibt es eine Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern. Für die Erstaufnahme der neuankommenden AsylwerberInnen und für die Abwicklung des Asylverfahrens ist das Bundesministerium für Inneres zuständig. Wenn Menschen in Österreich einen Asylantrag stellen möchten, werden sie zunächst in den Erstaufnahmestellen des Bundes untergebracht. Dort wird geprüft, ob die Personen zum Asylverfahren zugelassen werden. Die Verfahren werden dann vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl abgewickelt. Jene Flüchtlinge, die zum Asylverfahren zugelassen werden, werden im Anschluss nach festgelegten Quoten in Quartiere in den Bundesländern übernommen. Die Versorgung der AsylwerberInnen fällt dann in der Regel in den Kompetenzbereich der Länder.

Warum sieht man fast nur Männer als Asylwerber?
Aus Kriegsgebieten sowie weit entfernten Ländern kommen derzeit vor allem Männer zu uns. Sie flüchten deswegen oft allein nach Europa, weil zum einen die Flucht sehr gefährlich ist und zum anderen die Kosten für die Schlepper sehr hoch sind. Es kommt offenbar auch nicht selten vor, dass Frauen auf der Flucht entführt werden. Viele (vor allem junge) Männer sind außerdem in Syrien stark gefährdet, von einer Miliz oder Terrorgruppe vereinnahmt zu werden. In den meisten Fällen befindet sich die Familie auch nicht mehr im Herkunftsland, sondern bereits in einem angrenzenden Staat. In den Nachbarländern von Syrien sind Millionen von Flüchtlingen untergekommen, allerdings auch zumeist unter sehr schlechten Bedingungen. Deshalb nehmen zuerst die Männer die Gefahren der Flucht auf sich, in der Hoffnung, bald Asyl in einem europäischen Land zu erhalten und dann die Familie nachholen zu können.

Woher kommen die Asylsuchenden?
Die meisten Asylsuchenden in den Unterkünften der Caritas kommen derzeit aus Syrien, Afghanistan und der Russischen Föderation.

Dürfen AsylwerberInnen arbeiten?
Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz dürften AsylwerberInnen zwar theoretisch nach drei Monaten arbeiten, in der Praxis ist allerdings der reguläre Arbeitsmarktzugang verschlossen. Abgesehen von Saisonarbeit sowie einer eingeschränkten Möglichkeit zur Selbständigkeit können AsylwerberInnen nur gemeinnützige Arbeiten annehmen. Dazu zählen zum Beispiel die Instandhaltung öffentlicher Gebäude oder die Pflege von Grünanlagen (Remunerationstätigkeit). Demnach dürfen AsylwerberInnen, wenn sie damit einverstanden sind, zu Hilfstätigkeiten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung stehen, herangezogen werden. Ein Verdienst über einem Freibetrag von € 110 pro Monat führt jedoch zu einer Kürzung oder Einstellung der Grundversorgungsleistungen. Ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang besteht erst nach positivem Abschluss des Asylverfahrens. Minderjährige Asylsuchende dürfen seit kurzem (mit gewissen Einschränkungen) eine Lehrausbildung absolvieren.

Warum haben viele Asylwerber Smartphones?
Stellen Sie sich vor, Sie müssen heute Ihr Land verlassen und können nicht viel mitnehmen. Diese Menschen hatten ein ganz normales Leben vor ihrer Flucht. Sie hatten Häuser, Familien und teilweise Geschäfte. Dies alles ließen sie zurück, weil ihr Leben in der Heimat in Gefahr war. Ein Smartphone bringt viele Vorteile mit sich: Navigation, Internet, Wörterbücher - Dinge die auf der Flucht unglaublich hilfreich sein können. Das eigene Handy hat allerdings auch einen großen individuellen Mehrwert. Denn es ist oft der einzige Weg, um mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben und wichtige Erinnerungen wie Bilder oder auch Dokumente zu bewahren. Niemand kauft Handys für Asylwerber. Diese werden meist selbst mitgebracht – denn die Flüchtlinge hatten vor dem Krieg ein ganz normales Leben und meist auch ein Handy. Wenn Handys auf der Flucht abhanden kommen, werden neue Geräte von den Betroffenen durch eigene Ersparnisse gekauft.

Warum tragen manche Flüchtlinge teure Markenkleidungen, wie können sie sich das leisten?
Flüchtlinge bekommen Secondhand Kleidung und Schuhe gespendet, oft auch in ordentlichem Zustand und von guter Qualität. Das Geld für ein neues Kleidungsstück aus dem Geschäft haben sie zumeist nicht. Wenn nun Asylwerber tatsächlich „Luxus-Güter“ besitzen, hat das zumeist den einfachen Grund, dass sie diese entweder billig bzw. gebraucht gekauft oder geschenkt bekommen haben.

15.09.2015