Für Gemeinden und Städte soll es einfacher werden, Tempo 30 zu verordnen

29.02.2024 09:11

30er

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung zur Vereinfachung von Temporeduktionen soll im Sommer 2024 in Kraft treten.

Diese geplante Novelle wurde vom Innenministerium am 17. Jänner veröffentlicht und sorgte auch in Enns für viele Anfragen an die Stadtgemeinde.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen die Gemeinden die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern können.

Die Überwachung der Tempolimits soll laut dem Gesetzesentwurf künftig durch die Gemeinden selbst erfolgen. Dies wird auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern begrüßt.

„In allen beschriebenen Bereichen gilt bei uns in Enns bereits jetzt Tempo 30! Beim Thema Radarüberwachung darf diese in Enns derzeit nur durch die Polizei durchgeführt werden. Sobald dieses neue Gesetz in Kraft getreten ist, werde ich die zuständigen Gremien des Gemeinderats mit dieser Frage beschäftigen“, verweist Bürgermeister Christian Deleja-Hotko auf die gültige Rechtslage.


29.02.2024