Hundeabgabe - Vorschreibung und Verrechnung

Die Hundeabgabe wird für das Haushaltsjahr erhoben und beträgt:

a. für den 1. und jeden weiteren Hund 50,00 Euro

b. für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind: je Hund 30,00 Euro

Zuständig