Jährliche Wasser-Kanal-Endabrechnung

Wasser-Kanal-Endabrechnung

Die Stadtgemeinde Enns möchte alle Liegenschaftsbesitzer*innen daran erinnern, die Wasserzähler unbedingt laufend (1x im Monat) zu kontrollieren. Mit der regelmäßigen Kontrolle kann ein eventueller Mehrverbrauch rasch erkannt und behoben und somit eine Nachverrechnung vermieden werden.

Nach Durchführung der jährlichen Wasser-Kanal-Endabrechnung kommt es immer wieder vereinzelt zu beträchtlichen Nachverrechnungen an Wasser- und Kanalgebühren, da festgestellt wurde, dass ein defektes Sicherheitsventil beim Boiler, defekte Spülkästen bei Toiletten oder nicht ordentlich verschlossene Anschlüsse zu massivem Wasserverlust geführt haben. In solchen Fällen können keine Nachlässe für Kanalbenützungsgebühren gewährt werden, da die Entsorgung über das öffentliche Kanalnetz gegeben ist und solche Gebrechen in die Sorgfaltspflicht und den Verantwortungsbereich der Eigentümerin/des Eigentümers fallen.

Sollten Sie Abweichungen beim Wasserverbrauch feststellen, verständigen Sie bitte sofort das Wasserwerk Enns unter der Tel.-Nr. 07223/821 81-233, damit die Ursache der Abweichung festgestellt werden kann. 


01.12.2022