Kanalanschlusspflicht


Die Kanalanschlusspflicht ist im Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 idgF. geregelt. Sämtliche Objekte, die nicht mehr als 50 m von einem öffentlichen Kanalstrang entfernt sind, müssen an diese geordnete Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden. Die Einleitungsbedingungen in die öffentliche Kanalisation sind in der Ennser Kanalordnung enthalten.


 

Zuständig