Kinderbetreuungskosten AUCH NOCH 2018 von der Steuer absetzbar

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Geld zurück vom Finanzamt - bis zu EUR 2.300,00 pro Kind und Jahr sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar

Kinderbetreuungskosten auf alle Fälle NOCH 2018 von der Steuer absetzbar!

Wie viel das sein kann sehen sie in folgendem Beispiel:

Geld zurück: Stefan und Sabine haben zwei Kinder, Anna 2 & Emil 7 Jahre. Für Kindergarten und Babysitter (Studentin Christina passt hin und wieder für ein Taschengeld abends auf die Kinder auf) haben sie von Jänner bis Dezember 2017 insgesamt stattliche € 1.950 ausgegeben. Stefan verdient € 2.650 brutto im Monat, Sabine ist noch in Karenz. Da die Babysitterin Christina das vom Finanzamt anerkannte Zertifikat von Anton Kinderbetreuungskurs hat, bekommt die Familie... jetzt € 819 vom Finanzamt zurück!

Welchen €-Betrag sich Familien 2018 supereinfach sparen, können Sie rasch automatisch errechnen mit: http://www.kinderbetreuungskurs.at/steuerersparnis-rechner/

Allgemeine Regelung: Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von EUR 2.300,00 pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden.

Mit www.kinderbetreuungskurs.at werden sie in 3 Tagen zur pädagogisch qualifizierten Person.   

19.01.2018