Lernmittel- und Schulveranstaltungsbeihilfe

Familien, die in Enns ihren Hauptwohnsitz haben und deren Kinder in Enns eine öffentliche Pflichtschule besuchen, können um einen Zuschuss zur Anschaffung von Lernmitteln bzw. um Zuschuss zu einer Schulveranstaltung ansuchen. Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Familieneinkommens abhängig. 

Zuschuss für die Anschaffung von Lernmitteln für das Schuljahr 2023/24:
Schüler der 1. – 4. Schulstufe (Volksschule): € 48,00
Schüler der 5. – 9. Schulstufe (Hauptschule bzw. Poly): € 74,00
 
Der Antrag muss samt aller erforderlichen Nachweise bis spätestens 15. Oktober des jeweiligen Schuljahres bei der Stadtgemeinde Enns eingereicht werden.
 
Zuschuss zu einer Schulveranstaltung:
Die Mindestdauer der Schulveranstaltung beträgt 3 Tage - € 146,00
 
Die Beihilfe wird im nachhinein zuerkannt, d.h. eine Auszahlung erfolgt erst nach erfolgter Teilnahme. Der Antrag muss bis zum Ende des laufenden Schuljahres bei der Stadtgemeinde Enns eingereicht werden.
 
Bitte beachten:
Kinder von Empfängern einer Unterstützung im Sinne des Oö. Sozialhilfegesetzes haben, sofern diese Unterstützung laufend erfolgt, keinen Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn der Sozialhilfeverband Linz-Land keine gleichartige Beihilfe mehr gewährt.

Zuständig

Formulare