Rasenmähen – aber nicht zur falschen Zeit

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Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Rasenmähen ist aber meist mit Lärm verbunden und so ist es sinnvoll bestimmte „Spielregeln“ einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.

Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren dürfen laut Lärmschutzverordnung von Montag bis Freitag ab 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr des darauffolgenden Tages und an Samstagen ab 13:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr nicht mehr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen gilt das Verbot ganztägig.

Ein Verstoß gegen diese Verordnung kann mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro belangt werden.

Danke für Ihre Rücksichtnahme!

Hier finden Sie die Lärmschutzverordnung.

 

30.05.2018