Raumordnung

    

Die Gemeinden sind zuständig für die örtliche Raumordnung. Raumordnung bedeutet, den Gesamtraum und seine Teilräume vorausschauend planmäßig zu gestalten und die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten.

 

Zuständig