Ruhezeiten für Rasenmäher & Co

Ruhezeiten für Rasenmäher & Co

Viele Arbeiten warten zurzeit im Garten. Bitte denken Sie daran, dass etliche dieser Tätigkeiten auch mit Lärm verbunden sind und sich störend auf die Nachbarschaft auswirken.

Bitte beachten Sie unsere Lärmschutzverordnung für insbesondere folgende Lärmquellen:

Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren sowie Motorsensen, Laubsauger, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden dürfen von Montag bis Freitag jeweils ab 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr des darauffolgenden Tages, an Samstagen ab 13:00 Uhr bis zum nächstfolgenden Montag 6:00 Uhr, sowie an Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden.

Ein Verstoß gegen diese Verordnung kann mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro belangt werden.

Bitte nehmen Sie Rücksicht! Danke!

05.08.2016