Kundmachung
Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2020/2021
Schulsprengel: Volksschule Enns
Kirchenplatz 4, 4470 Enns
07223 82518-13
E-Mail: vs@enns.ooe.gv.at
Schulpflicht: Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten und vor dem 1. September 2020 das
6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.
Einschreibtermine: Mittwoch, 20. November 2019, ab 13.00 Uhr,
Montag, 25. November 2019, ab 13.00 Uhr
Der genaue Termin wird den Eltern brieflich mitgeteilt.
Die schulpflichtig werdenden Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Schülereinschreibung in der sprengelmäßig zuständigen Volksschule anzumelden. Dabei sind die Kinder persönlich vorzustellen.
Mitzubringen sind folgende Personaldokumente:
a) Aufnahmebogen ausgefüllt (wird noch zugesandt)
b) Geburtsurkunde des Kindes bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches
c) Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
d) Nachweis des Religionsbekenntnisses
e) Impfnachweise
f) Sozialversicherungskarte des Kindes
g) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, den Gerichtsbeschluss
h) bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
i) alle für die Beurteilung des Entwicklungsstandes und der Kompetenzen
des Kindes relevanten Unterlagen
Vorzeitige Aufnahme:
Kinder, die bis zum 01. März 2021 das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern (oder sonstigen Erziehungsberechtigten) in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen. Der Antrag ist innerhalb der Frist der Schuleinschreibung beim Leiter der zuständigen Volksschule schriftlich einzubringen.
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Bei Verhinderung bitte um telefonische Verständigung!
Das Schuljahr 2020/2021 beginnt am 14. September 2020 um 08:00 Uhr.