Sozialaktivpass

Anspruchsberechtigte

Personen, welche ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Enns
und das 18. Lebensjahr vollendet haben und: 

  • nachweislich von der Rezeptgebühr befreit sind oder
  • auf Grundlage des „erhöhten Richtsatzes“ der Rezeptgebührenbefreiung nachweislich von dieser befreit sind oder
  • deren Haushaltseinkommen den „erhöhten Richtsatz“ zur Rezeptgebührenbefreiung nicht übersteigt.

Wird festgestellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, haben sämtliche im gemeinsamen Haushalt lebende Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises. Ausgenommen davon sind Personen in Wohngemeinschaften.

Ausstellung des Ausweises, Gültigkeit

  • Die kostenlose Ausstellung erfolgt durch das Stadtamt Enns, Sozialberatungsstelle
  • Die Gültigkeit des Ausweises erstreckt sich grundsätzlich auf ein Jahr.
  • Treten jedoch Änderungen bei den Einkommens- oder sonstigen Anspruchsberechtigungen auf, sind diese unverzüglich dem Stadtamt Enns mitzuteilen.

Leistungskatalog

Gegen Vorlage Ihres Sozialaktivpasses können Sie bei folgenden Einrichtungen und Institutionen Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

Leistungskatalog -50 % Ermäßigungen

  • Kultur- und Sportveranstaltungen mit Gutscheinen (beim Stadtamt anfordern)
  • Freibad der Stadt Enns
  • Öffentliche Bibliothek Enns
  • Stadtführungen
  • City-Taxi-Scheine 2x pro Monat
  • Kostenloser Eintritt ins Museum Lauriacum und Museum 1212

Zuständig

Formulare