Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln am Ennser Friedhof

Friedhof

In der letzten Sitzung des Ennser Gemeinderats wurde eine Anpassung der Friedhofsordnung vorgenommen. 

Die Stadtgemeinde Enns ersucht um Kenntnisnahme, dass aus Gründen des Umweltschutzes die Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln (Herbiziden), Pestiziden und Streusalz im gesamten Friedhofsbereich ausnahmslos untersagt ist.

12.10.2023