Wichtige Informationen rund ums Schneeräumen

30.11.2023 11:09

Schneeräumen

Mit Beginn der Winterzeit wird auf die gesetzlichen Anrainerverpflichtungen gemäß §93 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) hingewiesen.

Diese betreffen insbesondere die Schneeräumung, die Streuung bzw. Reinigung der Gehsteige und Gehwege sowie die Beseitigung diverser Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern.

Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten haben dafür Sorge zu tragen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der gesamten Liegenschaft, in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr, von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut werden müssen. Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen.

Das Ablagern von Schnee aus Hauseinfahrten oder von Grundstücken auf der Straße ist verboten und führt zu Problemen für die Straßenbenützenden.

Bitte achten Sie gerade in den Wintermonaten darauf, Ihr Fahrzeug so zu parken, dass die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert passieren können.

Während des Winterdienstes sind alle Mitarbeiter sowie Fahrzeuge des Ennser Dienstleistungszentrums im Einsatz. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


30.11.2023